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Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit und Leiharbeit

Besteht bei Ihnen immer wieder vorübergehend Personalbedarf? Möchten Sie Auftragsspitzen abfedern, ohne einem großen Stamm an festen Mitarbeitern dauerhaft Gehalt oder Lohn zahlen zu müssen? Dann sind die Angebote von PWE – Partner für Wachschutz und Event Hamburg die perfekte Lösung für Ihr Unternehmen.

Unser Service im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung bringt Zeitarbeiter und Unternehmen zusammen. Als Personaldienstleister können wir, dank unseres großen Pools an Mitarbeitern, für zahlreiche Branchen qualifizierte und zuverlässige Mitarbeiter zur Verfügung stellen.
 Sie müssen sich dabei weder um das Recruiting noch um die Auswahl potenzieller Arbeitskräfte kümmern. Die Schulung für das Personal übernehmen in vielen Fällen ebenfalls wir.

Wir verstehen uns als Ihr strategischer Partner und entwickeln mit Ihnen gerne die Konzepte, welche als Grundlage für eine langfristige Zusammenarbeit dienen können. Denn viele Situationen, in denen Personalleasing zum Einsatz kommt, wiederholen sich in gewissen Zeitintervallen immer wieder. Durch die große Bandbreite unseres Mitarbeiterbestands, ergeben sich immer wieder neue Kooperationsmöglichkeiten.

Im Eventbereich kommt es wiederholt vor, dass Personal in mehreren eng verwandten Tätigkeitsfeldern benötigt wird. Die Arbeitnehmerüberlassung können wir von PWE – Partner für Wachschutz und Event anbieten und bei Bedarf, die komplette Personalplanung für Sie übernehmen.

Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung?

Die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) wird als Synonym für Zeitarbeit oder Leiharbeit verwendet. An ihr sind immer drei Parteien beteiligt: der entleihende Betrieb, die Zeitarbeitsfirma und der Arbeitnehmer.

Im Konstrukt der Arbeitnehmerüberlassung besteht zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Arbeitnehmer ein regulärer Arbeitsvertrag. Wie ein regulärer Arbeitgeber, übernimmt die Zeitarbeitsfirma alle Pflichten für ihre Angestellten. Sie bezahlt den Lohn oder das Gehalt und führt auch die Sozialabgaben für den Arbeitnehmer ab.

Die eigentliche Tätigkeit erfolgt jedoch beim Entleiher selbst. Der entleihende Betrieb erlangt dabei die auftragsbezogene Weisungsbefugnis gegenüber dem Leiharbeitnehmer, die sich nach den Erfordernissen im Betrieb richten. Demzufolge wird zwischen Ihrem Unternehmen als Entleiher und uns als Verleiher ein Überlassungsvertrag geschlossen.

Da die Arbeitnehmerüberlassung immer nur für begrenzte Zeiträume erfolgt, hat sich der Begriff „Zeitarbeit“ allgemein etabliert.

Häufige Gründe für Zeitarbeit

Personalengpässe und Auftragsspitzen lassen sich kaum vermeiden und treten im Firmenalltag auch bei bester Planung immer wieder auf.

Bei einer unerwartet guten Auftragslage kann das Personal fehlen, das für eine reguläre Anstellung erst angeworben werden müsste – mit entsprechender Vorlaufzeit. Wir als Zeitarbeitsfirma verfügen bereits über die passenden Mitarbeiter.  Ebenfalls kennen wir die Qualifikationen der Mitarbeiter und können sie in vielen Fällen sehr zeitnah zur Verfügung stellen.

Zudem kann durch Krankheit oder Schwangerschaft Ihre Personaldecke unerwartet dünn werden. Zeitarbeit ist hier die Alternative zur befristeten Einstellung einer Vertretung und kann ebenfalls Engpässe in Urlaubszeiten abfedern.

Vorteile der Leiharbeit für Ihr Unternehmen

Häufig ist eine zeitweilige Beschäftigung von Mitarbeitern erwünscht. Reguläre Angestelltenverhältnisse werden dem Bedarf an Mitarbeitern oftmals nicht gerecht. Zwar sind auch hier Befristungen einer Stelle grundsätzlich möglich, der bürokratische Aufwand ist jedoch im Vergleich enorm.

Profitieren Sie daher von den Vorteilen, die Leiharbeit Ihrem Unternehmen in Hamburg und Umgebung bietet:

Sie schließen mit uns als Zeitarbeitsfirma Verträge ab, in denen die Einsatzdauer der Leiharbeiter sich exakt an Ihren Bedürfnissen orientiert. Dadurch erhalten Sie höchste Flexibilität in Ihrer Personalplanung. Sie müssen sich weder um Sozialabgaben noch um Kündigungsfristen kümmern.

Wie bereits erwähnt, sind Ihre Mitarbeiter schon da, und zwar in unserem Personal-Pool: Wir übernehmen die Personalsuche und die Auswahl geeigneter Mitarbeiter für Ihr Unternehmen.

Sämtliche typischen Arbeitgeberrisiken tragen wir. Lohnkosten während Krankheit oder Urlaub entfallen für Sie. Außerdem stellen wir Ihnen in diesen Fällen im Rahmen unserer Möglichkeiten einen Ersatz zur Verfügung, sodass Ausfallzeiten in Ihrem Unternehmen minimiert werden.

Die gewünschte Anzahl an Mitarbeitern buchen Sie bei uns zum kalkulierbaren Festpreis. Demzufolge zahlen Sie nur für die Stunden, in denen die Zeitarbeiter auch tatsächlich für Sie im Einsatz sind.

Typische Einsatzgebiete für Zeitarbeit

Die Arbeitnehmerüberlassungen gibt es grundsätzlich in fast allen Branchen und Tätigkeitsgebieten. In einigen Bereichen kommt es häufig vor, dass der Personalbedarf momentan etwas höher ist als bei anderen. Insbesondere für einzelne Veranstaltungen oder einen Einsatz, der nur wenige Tage dauert, ist die Festeinstellung eines Arbeitnehmers zu unflexibel und unwirtschaftlich. Diese Tätigkeitsbereiche und den damit verbundenen Eventualitäten sind wie geschaffen für Zeitarbeit.

Für folgende Bereiche stellen wir schwerpunktmäßig den Entleihern geeignetes Personal zur Verfügung:

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Gastronomie und Veranstaltungen

Für Ihre Veranstaltungen stellen wir Servicekräfte für die Bereiche Tresen und Bar sowie Kellner bereit. Vor allem größere Events erfordern fast immer eine große Anzahl von helfenden Händen und Servicepersonal über einen limitierten Zeitraum, welcher durch feste Mitarbeiter kaum abgedeckt werden kann. Daher ist Zeitarbeit für Messen und Veranstaltungen die optimale Lösung. Unsere Mitarbeiter sind für ihre Einsatzbereiche geschult und haben ein höfliches und zuvorkommendes Auftreten.

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Parkdienste

Ob am Hotel, an der Messe oder am Flughafen – ein Parkservice wird von Kunden und Besuchern gerne in Anspruch genommen, weil er unnötige Wegezeiten erspart und damit Stress reduziert. Unsere Arbeitskräfte im Bereich Parkservice zeichnen sich durch eine verantwortungsvolle Fahrweise und den sorgsamen Umgang mit den ihnen anvertrauten PKW aus.

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Lager und Kommissionierung

Unsere Mitarbeiter für den Lagerbereich sind körperlich fit, teamfähig und aufmerksam. Zum Teil sind Staplerschein und LKW-Führerschein vorhanden, so dass auch entsprechende Fahrtätigkeiten möglich sind. Stocken Sie Ihr Personal im Lager zu besonders arbeitsreichen Zeiten durch Leiharbeitnehmer auf.

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Regalbefüllung

Um die ansprechende Produktplatzierung in Supermärkten und anderen Geschäften kümmern sich die Rackjobber. Dadurch werden vor allem in abverkaufsstarken Zeiten, etwa in der Vorweihnachtszeit oder vor Feiertagen und Wochenenden, die regulären Mitarbeiter entlastet. Häufig findet die Warenverräumung in den Tagesrandzeiten statt – Ihren eigenen Mitarbeitern bleiben so die Überstunden erspart.

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Bürokräfte

Unsere Leiharbeitskräfte übernehmen in Ihrem Büro einfache administrative Aufgaben wie Ablage oder Verteilung der Post. Mögliche Aufgabengebiete sind auch der Abgleich von Daten, die Annahme von Telefonanrufen sowie allgemeine Büroorganisation.

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Andere Bereiche

Falls Sie Leiharbeiter in anderen als den hier genannten Bereichen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte bezüglich Ihrer Anfrage.

Was ist bei Leiharbeit zu beachten?

Wenn Ihr Unternehmen die Leistungen einer Zeitarbeitsfirma in Anspruch nehmen möchte, sollten Sie zumindest ein grobes Überblickswissen über die Mechanismen der Arbeitnehmerüberlassung und die rechtliche Lage besitzen.

Seriöse Arbeitnehmerüberlassungen achten zwar selbstverständlich darauf,  dass keine formalen Fehler entstehen. Denn ein Fehler kann unter Umständen zu äußerst kostspieligen Folgen für Ihr Unternehmen führen. Leider ist nicht auszuschließen, dass Sie an einen Personalservice geraten, der sich im Arbeitsrecht nicht ausreichend gut auskennt. Aus diesem Grund ist Ihr eigenes Wissen über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Ihr wertvolles Kapital.

Die Ausdrücke „Zeitarbeit“ und „Leiharbeit“ beinhalten bereits, dass sie kein Ersatz für eine reguläre, unbefristete Festanstellung sind. Deshalb müssen immer die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen zur maximalen Einsatzdauer im Betrieb beachtet werden, die sich von Zeit zu Zeit ändern.

Beachten Sie bitte, dass der von Ihnen beauftragte Personaldienstleister auf jeden Fall über eine behördliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung an andere Betriebe verfügen muss. Sofern diese Erlaubnis nicht vorhanden ist, werden die Verträge unwirksam. In diesem Fall kommt rückwirkend ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und Ihnen als Entleiher zustande – mit allen Pflichten und Verantwortlichkeiten im Bereich der Sozialabgaben und den Arbeitnehmern gegenüber. Das bedeutet, dass Sie dann Kündigungsfristen einhalten und Urlaub gewähren müssen. Im Krankheitsfall steht leider kein Ersatz zur Verfügung. Zusätzlich kann ein hohes Bußgeld verhängt werden. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen kann eine Erlaubnisfreiheit gegeben sein.

Vorsicht ist auch geboten, wenn anstelle von Arbeitnehmerüberlassung ein Werkvertrag oder Dienstvertrag vereinbart wird, der Arbeitnehmer allerdings fest in den Entleiherbetrieb eingebunden wird.

Leiharbeit im Bauhauptgewerbe ist aufgrund von häufigem Missbrauch nicht gestattet – Geldbußen sind hier ebenfalls bei Missachtung möglich.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Bezahlung der Leiharbeitnehmer – und damit verbunden natürlich Ihre eigenen Kosten. Im Zuge des „equal pay“ steht den Leiharbeitern nach einer gewissen Einsatzdauer der gleiche Lohn wie Ihren festangestellten Mitarbeitern in vergleichbarer Position zu. Je nach bestehenden Tarifverträgen für die Branche kann davon jedoch in der Praxis abgewichen werden. Auch in anderen Bereichen sollten die Zeitarbeiter genauso wie die Festangestellten im Unternehmen behandelt werden.

Abhängig vom Einsatzunternehmen oder der Branche kann es zu Wochenarbeitszeiten kommen, die vom Arbeitsvertrag mit dem Verleiher abweichen. Dem gegenüber stehen Zeiten, in denen der Zeitarbeiter bei keinem Entleiher tätig ist. Diese Unterschiede werden über ein Arbeitszeitkonto ausgeglichen.

Entwicklung der Zeitarbeit in Deutschland

Die Idee der Zeitarbeit ist schon fast 100 Jahre alt. Im Jahr 1922 wurden in Deutschland erstmals Arbeitskräfte gegen Entgelt vermittelt. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand – zunächst außerhalb von Deutschland – die Zeitarbeit im heutigen Sinn. Personalengpässe sollten durch den Verleih von Ersatzarbeitern schnell und unbürokratisch überwunden werden.

In Deutschland selbst waren zunächst einige rechtliche Hürden zu nehmen. Die Bundesanstalt für Arbeit sah einen Angriff auf ihre Monopolstellung und wehrte sich entsprechend. 1972 konnte schließlich das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) in Kraft treten. Dadurch wurde die Leiharbeit in Deutschland legalisiert. Gleichzeitig wurde ein sozialer Mindestschutz der Arbeiter definiert. Dadurch bleiben ihre arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüche gewahrt. Außerdem – und das hat sich bis heute nicht geändert – darf die Arbeitnehmerüberlassung nur nach behördlicher Erlaubnis erfolgen.

Im Laufe der Zeit wurde das AÜG durch verschiedene Regelungen verfeinert. Seit 1982 ist die Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe nur noch mit sehr großen Einschränkungen möglich. Zudem wurde schrittweise die maximal zulässige Einsatzdauer erhöht.

Seit 1994 existiert das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit nicht mehr. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass sich zahlreiche private Anbieter in den Markt begeben haben, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung anbieten.
Seitdem kam es immer wieder zu teilweise einschneidenden Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für Zeitarbeit, die sich vor allem auf Überlassungsdauer und Bezahlung bezogen haben.

Wir von PWE – Partner für Wachschutz und Event Hamburg reihen uns gerne in diese lange Tradition der Arbeitnehmerüberlassung ein und sichern dadurch in einer vertrauensvollen Partnerschaft Unternehmen in Hamburg die schnelle und unkomplizierte Verfügbarkeit von Personal.